F.A.Q.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Wir wissen, dass die Finanzierung Ihres Eigenheims eine der größten und aufregendsten Entscheidungen in Ihrem Leben ist und viele Fragen den Weg begleiten. Deshalb haben wir auf dieser Seite einmal all die Fragen, die uns täglich gestellt werden, zusammengetragen. Wir geben Ihnen schnell und unkompliziert Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Baufinanzierung.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite, um Ihnen den Weg zu Ihrem Traumhaus so einfach wie möglich zu gestalten. Auf unserer Website finden Sie hilfreiche Informationen zu verschiedenen Aspekten der Baufinanzierung, von den ersten Schritten über die Auswahl der besten Konditionen.

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Deshalb endet unser Service nicht mit dem Abschluss Ihrer Immobilienfinanzierung. Wir sind auch danach für Sie da – sei es für Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen oder weitere Finanzierungsfragen.

Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen.

Ihre Kirsten Winkler mit Team

Ab einem bestimmten vertraglich geregelten Zeitpunkt fällt ein Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile an. Dieser Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a. bzw. 0,25 % monatlich.

Während der tilgungsfreien Zeit, zahlt der Darlehensnehmer nur die vereinbarten Zinsen auf den bereits ausgezahlten Betrag. Die volle Darlehensrate inklusive Tilgung der Darlehensschuld setzt somit erst nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ein.

Eine Grundschuld (auch Grundpfandrecht genannt) ist ein Recht, das im Grundbuch zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung eingetragen wird. Die Eintragung einer Grundschuld hat keine negativen Auswirkungen, solange der Kreditnehmer seiner vereinbarten Rückzahlung des Darlehens nachkommt. Ist das Darlehen komplett zurückgezahlt, kann die Grundschuld wieder gelöscht werden. Für die Eintragung und Löschung der Grundschulden entstehen Gebühren beim Notar und Amtsgericht.

In der Regel wird die erste Darlehensrate, bestehend aus Zinsen + Tilgung, zum Monatsende des Folgemonats nach erfolgter Vollauszahlung des Darlehens eingezogen. Ausnahme: siehe tilgungsfreie Zeit.

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Diese variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5-6,5 % vom Kaufpreis. Eine Auskunft über die genaue Höhe erteilt das örtliche Finanzamt.

Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller bestehenden Grundbucheintragungen zu einem bestehenden Grundstück. Hier sind Daten zum Grundstück, Eigentümer, eventuelle Rechte (z.B. Wohnrecht, Nießbrauchrecht) und bereits bestehende grundbuchlich gesicherte Verbindlichkeiten eingetragen.

Gut zu wissen: Der Grundbuchauszug darf bei Einreichung einer Finanzierungsanfrage nicht älter als 3 Monate sein und kann beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden.

Karte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Die Flurkarte kann man über das zuständige Katasteramt anfordern. Alternativ kann man diese z.B. in Hessen auch über das geoportal.hessen.de einsehen.

Bei einer Baufinanzierung wird eine Zinsbindung vereinbart. Läuft diese aus und besteht zu diesem Zeitpunkt noch eine Restschuld, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Es empfiehlt sich Angebote verschiedener Finanzierungspartner einzuholen und nicht einfach bei der bisher finanzierenden Bank zu verlängern. Dies kann man entweder zum Ablauf der Zinsbindungsfrist vornehmen (Anschlussfinanzierung) oder bis zu 60 Monate vor dem Ende der Zinsbindungsfrist (Forward-Darlehen).

Mit einem Forward-Darlehen kann sich der Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen, dessen Zinsbindung in der Zukunft ausläuft, sichern. Es fallen i.d.R. kleinere Konditionsaufschläge an, jedoch keine Bereitstellungszinsen.

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, sollte mindestens die Kaufnebenkosten, besser 20 – 30% der Gesamtkosten aus Eigenmitteln aufbringen.

Erschließungskosten fallen an, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Kosten für den Anschluss an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen wie Wasser, Abwasser, Strom und Gas, sowie an die öffentlichen Verkehrswege.

Beim Kauf oder Neubau einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: Grunderwerbssteuer (3,5-6,5%, je nach Bundesland), Notar- und Grundbuchgebühren (2 %) und ggf. Maklerprovision (i.d.R. ab 3,0 % zzgl. MwSt.). Diese Kosten sollten bestenfalls durch Eigenkapital abgedeckt sein.

Wir bereiten ihnen den weg zu ihrem Ziel!

Wir nehmen uns so viel Zeit wie nötig, um alle Ihre Fragen zu klären und die perfekte Finanzierung für Sie zu finden. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin! Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

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